Was ist das Lieferkettengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettengesetz bzw. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb ihrer weltweiten Wertschöpfungsketten zu achten. Damit werden erstmals Sorgfaltspflichten deutscher Firmen in der globalen Wirtschaft verbindlich geregelt. Das Gesetz setzt Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte um.
Unternehmen müssen nicht garantieren, dass Menschenrechte in ihrer Lieferkette eingehalten werden – aber sie müssen ihr Bemühen darum nachweisen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Das LkSG wurde im Juni 2021 verabschiedet, es ist am 1. Januar in Kraft getreten. Es gilt nur für Unternehmen einer bestimmten Größe.
Ziele und Zweck des Gesetzes
Die Bundesregierung definiert das Ziel des Lieferkettengesetzes so: Es soll „die Rechte der Menschen schützen, die Waren für Deutschland produzieren.“ Anders gesagt: Die Arbeitsbedingungen von Betroffenen sollen sich verbessern.
Mit dem Lieferkettengesetz sollen Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferketten verhindert und beseitigt werden. Dazu gehören unter anderem Kinderarbeit, Diskriminierung, Zwangsarbeit und Sklaverei, Verweigerung von Arbeitsrechten, unangemessene Entlohnung oder fehlender Arbeitsschutz und Sicherheitsstandards.
Umweltbelange sind ebenfalls relevant, falls sie zu Menschenrechtsverletzungen führen oder die Gesundheit gefährden. Das ist etwa bei vergiftetem Wasser, verschmutzter Luft, illegaler Abholzung oder Pestizid-Ausstoß der Fall.
Diese Sanktionen drohen bei Verstößen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft die Einhaltung des LkSG. Bei Verstößen kann es Bußgelder verhängen. Auf Unternehmen mit Umsätzen von über 400 Millionen Euro können bis zwei Prozent des globalen Umsatzes zukommen, also acht Millionen Euro. Ansonsten drohen Strafen bis 800.000 Euro. Zudem können Unternehmen bis drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Lieferanten sind explizit von Bußgeldern ausgenommen, sie werden auch nicht überprüft.
Eine Lieferkette umfasst jeden Schritt im In- und Ausland, um Waren zu erzeugen oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens erstreckt sich also auf den gesamten Ablauf vom Rohstoff bis zum Verkaufsprodukt. Alle Anforderungen sind abgestuft, etwa nach Einflussvermögen auf Verursacher einer Menschenrechtsverletzung und nach verschiedenen Stufen in der Lieferkette.
Betroffen sind seit 1. Januar zunächst die rund 700 Unternehmen, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland haben. Ab 1. Januar 2024 gilt es auch für die circa 2.900 Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten. Nach 2024 soll der Anwendungsbereich überprüft werden.
Der Anwendungsbereich und die Sorgfaltspflichten im Gesetz umfassen Folgendes:
Indirekt können auch KMU betroffen sein: Große Unternehmen dürfen die auferlegten Sorgfaltspflichten an ihre Lieferanten im Inland weitergeben.
Die Europäische Union plant obendrein Regelungen, die über das deutsche Gesetz hinausgehen. Erste Entwürfe zeigen, dass die meisten Firmen verpflichtet werden sollen, ihre Lieferkette auf Verstöße gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte zu kontrollieren.
Das LkSG schreibt Unternehmen zwingend ein Compliance-System mit Erfüllung folgender Sorgfaltspflichten vor:
Risikomanagement etablieren
Unternehmen müssen ein „angemessenes und wirksames“ Risikomanagement einrichten, um Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören alle Maßnahmen, mit denen Menschenrechts- oder Umweltrisiken erkannt sowie minimiert werden können – so wie Richtlinien oder standardisierte Prüfprozesse.
Zuständigkeit bestimmen
Die Geschäftsführung muss eine verantwortliche Person benennen und sich mindestens jährlich über deren Arbeit informieren. Das Gesetz empfiehlt Unternehmen die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten.
Risiken regelmäßig analysieren
Im Zentrum des LkSG steht die Risikoanalyse, die mindestens einmal pro Jahr oder anlassbezogen durchgeführt werden muss. Unternehmen sollen damit Menschenrechts- und Umweltrisiken in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie bei unmittelbaren Zulieferern identifizieren und bewerten. Das können etwa Risiken bei verwendeten Rohstoffen sein. Anschließend müssen diese priorisiert und gewichtet werden.
Grundsatzerklärung abgeben
Die Geschäftsleitung muss eine Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie abgeben. Darin müssen mindestens das Risikomanagement beschrieben, die identifizierten Risiken mit hoher Priorität genannt und die Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer formuliert sein.
Präventionsmaßnahmen verankern
Hat ein Unternehmen bei der Risikoanalyse Menschenrechts- und Umweltrisiken bei sich oder unmittelbaren Zulieferern identifiziert, muss es umgehend interne und externe Präventionsmaßnahmen ergreifen. Das können unter anderem Schulungen, Beschaffungsrichtlinien im Einkauf oder Anpassungen von Prozessen sein. Bei Zulieferern können vertragliche Vereinbarungen dazukommen, etwa um Kontrollen durchzuführen.
Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren einrichten
Stellt ein Unternehmen Menschenrechts- oder Umweltverstöße bei sich oder unmittelbaren Zulieferern fest, muss es umgehend Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen. In der eigenen Firma muss der entsprechende Vorgang beendet werden. Für Zulieferer kann das Unternehmen einen konkreten Zeitplan erstellen, wenn eine Umsetzung nicht sofort möglich ist.
Ein Beschwerdeverfahren muss laut LkSG eingerichtet werden, damit Beschäftigte und Betroffene auf Verstöße hinweisen können.
Dokumentieren und Berichte abgeben
Unternehmen müssen fortlaufend dokumentieren, dass sie die Sorgfaltspflichten erfüllen, also kontinuierlich sämtliche Risikoanalysen, Prozesse, Präventionsmaßnahmen, Verstöße, Abhilfemaßnahmen und eingehenden Hinweise erfassen.
Ferner müssen sie jährlich einen Bericht beim BAFA einreichen. Alle Dokumente müssen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Unternehmen müssen für das LkSG unzählige Daten entlang der kompletten Lieferkette sammeln, analysieren und aufbereiten. Voraussetzung dafür ist eine Supply-Chain-Management-Software. Sie sorgt für durchgehende Transparenz aller Abläufe und Prozesse in der Lieferkette, und zwar auf Basis von Echtzeitdaten. Diese Informationen können zudem mithilfe von Künstlicher Intelligenz analysiert und Vorgänge automatisiert werden.
Das steigert nicht nur die Effizienz, sondern liefert einen Überblick über unmittelbare und mittelbare Zulieferer, Prozesse oder Probleme.
Risiken managen, nachverfolgen und dokumentieren
Risiken und entsprechende Maßnahmen erfassen und nachverfolgen, ein regelmäßiges Assessment und umfassende Berichte – und all das nach den gesetzlichen Anforderungen des LkSG: Das ist nur mit digitalem Risikomanagement möglich. Es stützt sich auf digitale Prozesse, um Risiken einzuschätzen und zu überwachen. Dank eines hohen ist das mit relativ geringem Aufwand möglich.
Die entsprechende Software dokumentiert und überwacht alle gesammelten Risiken und erfolgten Korrekturmaßnahmen.
Beschwerden ermöglichen und verwalten
Ein Beschwerdesystem muss ohne große Hürden rund um die Uhr und entlang der ganzen Lieferkette erreichbar sein. Mit einer digitalen Lösung ist das möglich. Es ist zudem in verschiedenen Sprachen verfügbar, kann Meldungen automatisch übersetzen und alle Hinweise und Reaktionen dokumentieren.
Dokumentation und Reporting
Die Dokumentation identifizierter Risiken, Beschwerden, aller Teile der Supply Chain und Abhilfemaßnahmen bildet die Grundlage, mit der jährlich ein Report für das Ministerium erstellt wird. Mithilfe einer entsprechenden digitalen Lösung können Daten zusätzlich gesetzeskonform gespeichert und durchsucht werden. Berichte werden auf Knopfdruck generiert.
Wie IT & Software Unternehmen beim LkSG unterstützen können
Transparenz über Lieferkette, Risikoanalysen, Dokumentation und Beschwerdemöglichkeiten: Das Lieferkettengesetz verlangt Unternehmen vieles ab. Der Workload ist nur mit digitalen Lösungen zu bewältigen.
IBM unterstützt Kunden mit seinen Tools und Systemen bei Herausforderungen rund um das Lieferkettengesetz. So bietet das Unternehmen verschiedene Lösungen für eine digitale Lieferkette mit integrierter Künstlicher Intelligenz, etwa die IBM Supply Chain Intelligence Suite. Damit erhalten Betriebe nicht nur einen umfassenden Überblick über alle Bestandteile und Daten der Lieferkette. Diese kann zudem optimiert und automatisiert werden.
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Agnieszka Kansy
BDM IBM
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