Software &
Lizenzierung


Oracle Lizenzierung

Ihr direkter Ansprechpartner

Peter Mosbauer

+49 89 4700 3037
peter.mosbauer@tdsynnex.com

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Grundlagen der Oracle Lizenzierung

Die Oracle Lizenzierung, die im Folgenden erläutert wird, bezieht sich auf den Core Tech Bereich, also das Technologie-Portfolio von Oracle. Dieses Technologie-Portfolio von Oracle umfasst wichtige Produktbereiche wie Datenbanken, Application Server, Business Intelligence oder Tools.

Die Oracle Lizenzierung  folgt regelmäßigen Mustern, die wir auf dieser Seite kurz skizzieren. Metriken, Lizenzlaufzeiten, Lizenztypen spielen dabei eine wichtige Rolle.

 

Lizenztypen

 

Die beiden wichtigsten Lizenztypen sind „Full Use“- und „Application Specific Full Use“-Lizenzen.

Full Use
Full Use bezeichnet die unveränderte Programmversion mit allen verfügbaren Funktionen. Mit einer Full-Use-Lizenz darf der Endkunde beliebig viele Anwendungen verwenden und mit marktüblichen Tools selbst programmieren.

ASFU („Anwendungsspezifische Full Use“)
ASFU bezeichnet eine Programmversion, die nur zusammen mit dem spezifischen Anwendungsprogramm eines unabhängigen Software-Herstellers (ISV) genutzt werden darf. Solche Lizenzen können nur Partner (oder deren autorisierte und Oracle bekannten Vertriebspartner) vertreiben, die für ihre Applikation eine so genannte ASFU-Registrierung vorgenommen haben.

 

Lizenzlaufzeiten

 

Oracle bietet befristete (Miete) und unbefristete Lizenzen („Perpetual Licences“) an. Bei befristeten Lizenzen endet die Lizenz nach Ablauf der Frist automatisch. Wird die Oracle Umgebung dann weiter betrieben, muss eine neue Lizenz gekauft werden.

Der Lizenzpreis für befristete Lizenzen berechnet sich als prozentualer Anteil des Preises für unbefristete Lizenzen (Prozentsätze siehe Preisliste). Der Supportpreis entspricht dem für unbefristete Lizenzen.

Welche Produkte mit welcher Laufzeit lizenziert werden können, entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Preisliste.

 

Metrik

 

Es gibt mit „Named User Plus“ und „Prozessor“ zwei zentrale Lizenzmodelle. Innerhalb gewisser Restriktionen kann der Kunde die Lizenzierungsart frei wählen.

Named User Plus
Dieses Modell beschreibt den Fall, dass eine Person zur Nutzung der auf einem einzelnen Server oder mehreren Servern installierten Programme ermächtigt wurde. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person die Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich nutzt. Ein maschinell betriebenes Gerät wird zusätzlich zu allen Personen, die zur Nutzung der Programme berechtigt sind, als ein Named User Plus gezählt, wenn es auf die Programme zugreifen kann. Falls Multiplex-Hardware oder -Software (z. B. WebServer-Produkt) eingesetzt wird, muss die Zahl am Multiplex-Frontend gemessen werden. Automatisierte Batchverarbeitung von Daten von einem zu einem anderen Computer ist dabei gestattet.

Prozessor
Dieses Modell betrifft alle Prozessoren, auf denen Oracle Produkte installiert sind und/oder laufen. Oracle Produkte, die auf einer Prozessorbasis lizenziert sind, können von den internen Anwendern (inkl. autorisierter Vertreter) sowie durch Dritte genutzt werden. Man kann beliebig viele Nutzer auf diese Maschine zugreifen lassen. Eine wichtige Rolle dabei spielen Multicore-Prozessoren.

 

Restriktionen

 

Minimale Anzahl von Lizenzen

  • Oracle Database Standard Edition One: 5 Named User Plus pro Kunde (auch bei mehreren Prozessoren)
  • Oracle Database Standard Edition: 5 Named User Plus pro Kunde (auch bei mehreren Prozessoren)
  • Oracle Database Standard Edition 2: 10 Named User Plus pro Server
  • Oracle Database Enterprise Edition: 25 Named User Plus pro Prozessor
  • Oracle Application Server Standard Edition One: 5 Named User Plus pro Kunde (auch bei mehreren Prozessoren)
  • Alle anderen Application-Server-Produkte (inklusive WebLogic): 10 Named User pro Prozessor

 

Wichtige Restriktionen

Produkte mit dem Zusatz „Standard Edition“ dürfen nur auf Rechnern installiert werden, die maximal vier Prozessor-Steckplätze aufweisen. Produkte mit dem Zusatz „Standard Edition One“ oder „Standard Edition 2“ dürfen nur auf Rechnern installiert werden, die über maximal 2 CPU Sockets verfügen.

Achtung: Beim Einsatz von Multi-Chip-Modulen wird jeder Chip als belegter Prozessor-Sockel gezählt.

 

Multicore-Prozessoren

 

Programme, die auf Prozessorbasis lizenziert sind, dürfen von allen internen und externen Benutzern genutzt werden. Um die Anzahl der zu lizenzierenden Prozessoren zu berechnen, benötigt man die Anzahl der CPUs und der Cores sowie den CPU-Faktor.

Alle im Core-Factor-Table nicht spezifizierten Multicore-CPUs haben den Core-Faktor 1,0. Alle Kerne der Multicore-CPUs müssen addiert werden, bevor die Summe der Cores mit dem passenden Multicore-Faktor multipliziert wird. Nachkommastellen werden dabei auf die nächste ganze Zahl aufgerundet, z. B. von 1,5 auf 2 CPUs.

 

Weitere Beispiele:

UltraSPARC T2 Server mit 6 Cores erfordert die Lizenzierung von 5 Prozessorlizenzen, wenn das zu lizenzierende Produkt nicht den Zusatz „Standard Edition“, „Standard Edition 2“ oder „Standard Edition One“ in der Bezeichnung führt. 6 Cores multipliziert mit dem Faktor 0,75 ergibt 4,5 CPUs, was auf 5 CPUs aufzurunden ist.

Wenn man Oracle Programme mit dem Zusatz „Standard Edition“, „Standard Edition 2“ oder „Standard Edition One“ in der Produktbezeichnung lizenziert, wird jeder belegte CPU-Sockel als Prozessor gezählt. Allerdings wird beim Einsatz von Multi-Chip-Modulen jeder Chip als belegter Prozessorsteckplatz gezählt.

 

Wann ist eine Prozessorlizenzierung günstiger als  eine Lizenzierung nach Named User Plus?

Der Break-even ist jeweils zu berechnen, indem man den Preis für einen Prozessor durch den Preis für einen Named User Plus teilt. Man erhält so die Anzahl der User, die preislich einem Prozessor entsprechen. Ein User mehr bedeutet demnach, dass die Lizenzierung nach Prozessor wirtschaftlicher wäre.